Damit die ambulante Physiotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, bedarf es einer ärztlichen Verordnung.

An dieser Stelle haben wir für Sie als Zuweisende das aktuelle Verordnungsformular als pdf zum Download bereitgestellt, um einen reibungslosen Ablauf für Sie und Ihre Patienten sicherzustellen.

Der Verband Physioswiss hat auf seiner Webseite  eine Wegleitung zum Verordnungsformular mit Hinweisen, um die Zusammenarbeit zwischen zuweisendem Arzt und Physiotherapeuten effizienter zu gestalten, sowie die häufigsten Fragen  zur Verordnung von Physiotherapie im KVG-Bereich zur Verfügung gestellt.

Ab Mitte September 2024 bieten wir in unserer Praxis das GLA:D® Rücken Programm besteht aus Patientenedukation, Übungen sowie der Qualitätskontrolle mittels Datenerhebung. Im GLA:D® Schweiz Rücken Programm werden eine einheitliche Untersuchung und ein standardisiertes, evidenzbasiertes und praxiserprobtes Edukations- und Übungsprogramm mit individuellen Dosierungs- und Steigerungsmöglichkeiten umgesetzt.

Nachdem Patientinnen und Patienten das Programm absolviert haben, verfügen sie über ausreichende Kompetenzen, um ihre Rückenschmerzen eigenständig zu managen und im Alltag trotz Rückenproblemen gut zu funktionieren.

Das GLA:D® Rücken Programm ist ein Gesamtkonzept und wird von eigens dafür geschulten und zertifizierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten angeboten und durchgeführt. Neben der Eintritts- und Austrittsuntersuchung finden bei den Patientinnen und Patienten bei Ein- und Austritt sowie nach sechs und zwölf Monaten Befragungen mittels Fragebogen statt. Die erhobenen Daten werden im GLA:D® Schweiz Register erfasst und dienen der Verlaufsdokumentation und Qualitätssicherung. Es gelten die üblichen, vom Bund festgelegten Richtlinien für Daten- und Persönlichkeitsschutz.

Um Ihren Patienten in unserer Praxis diesem Programm zuzuführen, können Sie als Zuweisende gerne die vorausgefüllte ärztliche Verordnung benutzen.